Samstag, 14. November 2015

Linksextremisten trainieren für ihre Angriffe auf Polizei und Demonstranten im Uni-Hörsaal

Linksextremisten trainieren für ihre Angriffe auf Polizei und Demonstranten im Uni-Hörsaal

Heinz-Wilhelm Bertram

Die Entschlossenheit linker Schlägertruppen wie der »Antifa«, brutal gegen Polizei und friedliche Demonstranten vorzugehen, kennt offenbar keine Grenzen mehr: In der Leipziger Universität soll im Hörsaal 4 ein »Demo-Training« stattgefunden haben, bei dem Linksextremisten offenbar für Angriffe auf die Polizei und Legida-Demonstranten vorbereitet wurden.

Diese Information wurde den Legida-Organisatoren zugespielt. Im konkreten Fall soll es sich um eine vorbereitende Maßnahme für den »Einsatz« linker Chaoten am 9. November gehandelt haben. An dem Tag fallen die Reichskristallnacht und der 26. Jahrestag der Wiedervereinigung überein.

»Legida« belegt den Skandal mit einem Foto. Darauf zu sehen ist ein Plakat mit der handgeschriebenen Aufschrift »Legida läuft nicht! Demo-Training Hörsaal 4«. Es ist mit Klebestreifen an einer Scheibe des Campusgebäudes befestigt. Der 105 Quadratmeter große Hörsaal verfügt über 138 Plätze.
Die Legida-Führung kommentiert den Skandal auf ihrer Website mit den Worten: »Die Universität Leipzig sollte hier mit zur Rechenschaft gezogen werden. Wer wissentlich diese Linksextremisten unterstützt und sogar Räumlichkeiten bereitstellt, damit trainiert werden kann, wie Polizisten und friedliche Legida-Demonstrationsteilnehmer angegriffen werden können, ist eindeutig geistiger Brandstifter.«

Darunter sind Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail der Uni-Rektorin für Proteste und Fragen aufgeführt.

Der Oberbürgermeister bleibt bei seiner Politik der Einschüchterung

Tatsächlich war es am 9. November bei der tumultösen Veranstaltung zu massiven Übergriffsversuchen des zahlenmäßig etwa achtmal so starken linken Lagers gegen Polizisten und Demonstranten gekommen.

Schon beim Anmarsch griffen Gruppen Linksradikaler erkennbare Legida-Teilnehmer, vor allem ältere, an. Mehrere Rentner wurden geschlagen, ihre Fahnen, Schilder und Plakate zerstört. EinVideo veranschaulicht die Gewaltbereitschaft und den Versuch der Chaoten, die Polizeilinie in Richtung Legida zu durchbrechen.

Wegen der – wiederholt – bedrohlichen Nähe der Gegendemonstranten kündigte Legida Anzeige gegen Oberbürgermeister Jung an. Neu ist die Gewalttätigkeit der linken Schläger allerdings nicht. Mehrmals wurden Legida-Teilnehmer teils schwer verletzt, vor allem beim Abmarsch, wo sie von Antifa-Rotten sogar bis in äußere Stadtteile verfolgt wurden.

Der tiefrote Oberbürgermeister (OB) Burkhard Jung, SPD, der Legida bereits einmal das Demonstrationsrecht versagt hatte und seither im Ruf steht, ein Minidemokrat zu sein, gibt der Strategie, die verfeindeten Lager so nah wie möglich aneinandergeraten zu lassen, keinen Millimeter nach. Die Legida-Organisatoren, die sich seit einem Jahr dagegen wehren, werfen ihm vor, eine Politik der Einschüchterung und Drohung zu betreiben.

Der OB gilt als Mentor der linken und linksradikalen Szene und hat Seite an Seite mit den linken Schlägertruppen gegen Legida protestiert. In seiner Ägide wurden die Linken beflügelt, ihre Gewalt offen auszutoben mit Angriffen auf Andersdenkende, Brandsätzen auf Autos und Büros sowie Pflastersteinen auf Gebäude. Die öffentliche Ordnung ist in Leipzig unter Burkhard Jung in eine öffentliche Unordnung umgeschlagen.

Auge in Auge auch bei Pegida in Dresden

Am Jahrestag von Pegida am 19. Oktober war es auch in Dresden um ein Haar zum direkten Aufeinanderprallen zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten gekommen. Linkschaoten hatten massiv versucht, zum nahen Theaterplatz durchzubrechen, auf dem gut 20 000 Pegidianerdemonstrierten. Dabei war es zu Angriffen auf Polizeibeamte gekommen.

Inwieweit ist es Gegendemonstranten erlaubt, in eine Demonstration politischer Gegner einzugreifen?

Ein aufschlussreiches, aktuelles Beispiel zur Erörterung dieser Frage ist eine AfD-Veranstaltung in Hamburg vom 31. Oktober. An diesem Tag hatten über 500 Menschen an einer Demonstration am Steintorplatz teilgenommen. Es wären, so die AfD, gewiss noch etliche mehr geworden, wäre es der Polizei gelungen, zahlreichen weiteren Gesinnungsfreunden Zugang zu der Veranstaltung zu verschaffen.

Doch linke Kriminelle verhinderten dies mit körperlicher Gewalt. Auch erreichten sie, obwohl zahlenmäßig kaum stärker als die AfD-Anhänger, dass diese ihre angemeldete Route nicht gehen konnten. Und das, obwohl die Polizei mit fünf Hundertschaften, drei Wasserwerfern und später noch mit einer Reiterstaffel im Einsatz waren.

Links-Chaoten bestimmen, wer in Hamburg demonstrieren darf

Dies sieht die Hamburger AfD »als Skandal« an. »Es darf nicht sein«, formuliert die Partei in ihrem Rundbrief weiter, »dass linke Gruppen darüber entscheiden, wer in Hamburg demonstrieren darf.«Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion eine Debatte in der Hamburgischen Bürgerschaft angemeldet. Die Überschrift:»Warum schützt der Senat nicht das Recht auf Demonstrationsfreiheit? Wieso bestimmen Links-Chaoten, der Schwarze Block und Die Linke unter Beteiligung von SPD sowie Grünen, wer in Hamburg demonstrieren darf?«

»Wie die Polizei vor linker Gegendemo kuscht. Eine Niederlage für den Rechtsstaat«, kommentierte eigentümlich frei die skandalösen Vorfälle.  Das Qualitätsblatt vermutet, dass der polizeiliche Einsatzleiter, Polizeirat Wolfgang Austen, »einen politischen Befehl vom Rathaus bekommen haben muss; der tatsächlichen Situation entsprach das Gebot nicht«.

Der Verfasser der lesenswerten Betrachtung, der Publizist, Autor und ehemalige FAZ-Wirtschaftsredakteur Klaus Peter Krause, war vor Ort. Er habe einen Teilnehmer sagen hören:»Wer hat eigentlich die Demo der Antifa direkt neben unserer genehmigt? Und wenn die gar nicht genehmigt war, warum wurde sie geduldet?«

Das Versammlungsgesetz verbietet räumliche Kollisionen

Der Paragraph 2 Absatz 2 im Versammlungsgesetz sagt: »Bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen hat jedermann Störungen zu unterlassen, die bezwecken, die ordnungsgemäße Durchführung zu verhindern.«

Und Paragraph 15 liest sich so: »Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Nach dem sächsischen Versammlungsgesetz, so Klaus Peter Krause, seien »grobe Störungen«von Demonstrationen verboten, wenn sie in der Absicht geschähen, diese zu verhindern. Das Strafmaß reiche von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft. Die Auflagen gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz regeln, dass »räumliche Kollisionen« zu vermeiden seien. Es müsse einschonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen herbeigeführt werden.

Die Gewalt linker Extremchaoten wird die Wählerschaft für die AfD vermehren

In Hamburg wurden die Gegendemonstranten bis auf fünf Meter an die Demonstrierenden herangelassen; diese wurden zwei Stunden lang mit Eiern und Farbbeuteln beworfen. Das ist bei Legida in Leipzig kaum anders: Am Wendepunkt der Spazierroute vor OB Jungs Regierungsschloss, dem Neuen Rathaus, kommen sich die Gegner auf zwei, drei Meter nahe, was regelmäßig zu Buttersäureattacken von Seiten der linken Chaoten führt.

So wird, bilanziert Klaus Peter Krause, »das Verfassungsrecht auf Demonstrationsfreiheit erheblich beeinträchtigt«. Doch er ist sicher: Behinderungen dieser Art und »die zunehmenden Gewalttaten extremer Chaoten« gegen die AfD und ihre Politiker werden noch mehr Sympathisanten und Wähler in deren Arme treiben. Da muss die Antifa für ihr Schlägertraining wohl noch weitere Uni-Hörsäle anmieten.




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